Die Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg (Grüne) stellte eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung.
Darin erkundigte¹ sie sich:
„Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf ein Besuchsrecht und die Freilassung der […] deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann, […] und inwiefern hat die Bundesregierung diesen Fall gegenüber dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa bei seinem jüngsten Besuch in Berlin thematisiert?“
In ihrer Antwort¹ vom Mai erklärte die Bundesregierung, dass sie nach „intensiven und hochrangigen Bemühungen“ am 23. April Zugang zu Eva Maria Michelmann erhalten habe. Das Auswärtige Amt werde ab diesem Zeitpunkt weiterhin konsularische Unterstützung leisten.
Die Regierung erklärte erneut, dass sie sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten von vertraulichen Gesprächen äußere.
Im März stellten die drei EU-Abgeordneten Per Clausen (The Left), Hanna Gedin (The Left) und Jonas Sjöstedt (The Left) eine Anfrage an die EU-Kommission:
- Inwiefern – wenn überhaupt – haben Vertreter:innen der EU diese dringende Angelegenheit gegenüber der syrischen Übergangsregierung zur Sprache gebracht?
- Welche neuen Maßnahmen gedenkt der Europäische Auswärtige Dienst zu ergreifen, um Informationen über die beiden Journalist:innen zu erhalten und ihre Freilassung sicherzustellen, und wann werden diese Maßnahmen ergriffen?
- Welche Schritte unternimmt der Europäische Auswärtige Dienst, um die Sicherheit von Journalist:innen zu gewährleisten, die unabhängig aus Syrien berichten, einschließlich europäischer Journalist:innen?
Am 3. Juni antwortete die stellvertretende Präsidentin der Kommission, Kaja Kallas:
Die EU verfolge aufmerksam die im Nordosten Syriens, darunter auch Berichte über das Verschwinden zweier Journalist:innen in Raqqa.
Sie ordnet die Entführung von Michelmann und Polad in das „umfassendere Problem der vermissten Personen in ganz Syrien” ein:
„Die EU fordert die syrischen Übergangsbehörden auf, in Zusammenarbeit mit der Nationalen Kommission für vermisste Personen sowie einschlägigen internationalen Mechanismen wie der Internationalen Kommission für vermisste Personen und der Unabhängigen Institution für vermisste Personen in der Arabischen Republik Syrien umgehend transparente und unparteiische Ermittlungen in allen derartigen Fällen durchzuführen.”
Des Weiteren setze sich die EU weiterhin für die Sicherheit der unabhängigen Berichterstattung in Syrien ein.
Diese Antworten reichen nicht aus
Uns ist bewusst, dass es in der Hand der syrischen Übergangsregierung liegt, Besuche bei Gefangenen zu erlauben. Gleichzeitig liegt auf der Hand, dass sowohl die EU als auch die Bundesregierung über erhebliche politische und wirtschaftliche Druckmittel verfügen. Bei den verschiedenen Treffen und Staatsbesuchen zwischen europäischen Politiker und der neuen syrischen Regierung werden finanzielle Hilfen und Unterstützung beim Wiederaufbau in Aussicht gestellt.
Klar ist: Mit ihrer diplomatischen Position und ihren finanziellen Mitteln sitzen die Bundesregierung und die EU am längeren Hebel.
Eva Michelmanns Bruder Antonius Michelmann äußerte hierzu auf der jüngsten Pressekonferenz deutliche Kritik. Es gebe einen „Katalog an Druckmitteln“, der nicht genutzt werde. Offenbar sei es politisch nicht gewollt, sich mit der notwendigen Konsequenz für das Schicksal von Eva Michelmann und Ahnet Polad einzusetzen. Wäre dies der politische Wille der Bundesregierung, so seine Einschätzung, könnten beide Journalist:innen innerhalb weniger
Tage bereits im Flieger sitzen.
